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Datenschutzerklärung

Einleitung und Überblick

Kurz gesagt: Wir informieren Sie umfassend über Daten, die wir über Sie verarbeiten.

Anwendungsbereich

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Speicherdauer

Rechte laut Datenschutz-Grundverordnung

Online-Marketing Einleitung

Was ist Online-Marketing?

Warum nutzen wir Online-Marketing-Tools?

Welche Daten werden verarbeitet?

Dauer der Datenverarbeitung

Widerspruchsrecht

Rechtsgrundlage

Erklärung verwendeter Begriffe

Auftragsverarbeiter

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Erläuterung: Wir sind als Unternehmen und Websiteinhaber für alle Daten, die wir von Ihnen verarbeiten verantwortlich. Neben den Verantwortlichen kann es auch sogenannte Auftragsverarbeiter geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Person, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Auftragsverarbeiter können folglich, neben Dienstleistern wie Steuerberater, etwa auch Hosting- oder Cloudanbieter, Bezahlungs- oder Newsletter-Anbieter oder große Unternehmen wie beispielsweise Google oder Microsoft sein.

Einwilligung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Erläuterung: In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung über ein Cookie-Consent- Tool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist über einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist können Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, dürfen auch keine personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grundsätzlich kann eine Einwilligung natürlich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfolgen.

Personenbezogene Daten

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Erläuterung: Personenbezogene Daten sind also all jene Daten, die Sie als Person identifizieren können. Das sind in der Regel Daten wie etwa:

Profiling

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Erläuterung: Beim Profiling werden verschiedene Informationen über eine Person zusammengetragen, um daraus mehr über diese Person zu erfahren. Im Webbereich wird Profiling häufig für Werbezwecke oder auch für Bonitätsprüfungen angewandt. Web- bzw.

Verantwortlicher

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Erläuterung: In unserem Fall sind wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich und folglich der “Verantwortliche”. Wenn wir erhobene Daten zur Verarbeitung an andere Dienstleister weitergeben, sind diese “Auftragsverarbeiter”. Dafür muss ein “Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)” unterzeichnet werden.

Verarbeitung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO